Mail von einem Onlineshop vom 08.04.2008:
“Achtung: Diese eMail-Adresse wurde uns von einem Kunden bekannt gegeben. Falls Sie sich nicht angemeldet haben, senden Sie bitte eine eMail an info@…”
Mail vom selben Onlineshop vom 05.03.2010:
“Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie Ihre E-Mail-Adresse auf unserer Website bei der Neukundenanmeldung
eingetragen haben. Dies wurde entsprechend §4 Teledienstedatenschutzgesetz protokolliert.”
So schnell “legalisiert” man also Mailadressen, die anscheinend nicht auf legalem Wege in die Datenbank gefunden haben und für die nie die Zustimmung zur Zusendung von Werbung gegeben wurde.